Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab 23. Jänner 2019)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Kurs- und Prüfungsanmeldungen*) zu den Kursen und zu den Prüfungen der ABC Erwachsenenbildung GmbH im abc Bildungszentrum.
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen oder zu Prüfungen erfolgt durch Abgabe oder Übersendung eines ausgefüllten Anmeldeformulars. Der Deutsch-Integrationskurs kann nur besucht werden, wenn ein gültiger Bundesgutschein vorliegt.
Eine Teilnahme ist nur nach Bezahlung der gesamten Gebühr bzw. Vorlage einer Kostenübernahmebestätigung möglich. Darunter ist auch der jeweilige Selbstbehalt im Falle einer Kostenübernahme zu verstehen. Zahlungsübernahmen müssen mindestens 1 Woche vor Kursstart bzw. Prüfungstermin vorliegen. Bei Nichterreichung der Mindesteilnehmerzahl hält sich das Zetrum vor, die Prüfung bzw. den Kurs abzusagen.
Die Kursplätze werden nach dem Eingangsdatum der Anmeldung und der vollständigen Bezahlung der Kursgebühr vergeben. Die Prüfungsplätze werden nach dem Eingangsdatum der Anmeldung und der vollständigen Bezahlung der Prüfungsgebühr vergeben.
Die Daten der Teilnehmenden werden vertraulich behandelt. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmende zu, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet, gespeichert und ausgewertet werden dürfen.
Kursdurchführung bzw. Prüfungsdurchführung
Jeder Kurs bzw. jede Prüfung wird nur bei Erreichung der Mindestteilnehmerzahl abgehalten. Wird ein Kurs bzw. eine Prüfung aus welchen Gründen auch immer nicht durchgeführt (z. B. auf Grund von Krankheit der/s Lehrenden, zu geringer TeilnehmerInnenanzahl, höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Ereignisse), so werden bereits bezahlte Anzahlungen und Kurs- oder Prüfungsbeiträge für diesen abgesagten Kurs bzw. für diese abgesagte Prüfung zur Gänze zurückerstattet; darüber hinaus bestehen keine Ansprüche der dafür Angemeldeten.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl besteht die Möglichkeit, mit Einverständnis der Vortragenden, der TeilnehmerInnen sowie des abc Bildungszentrums die Kursdauer entsprechend zu kürzen, den Kursbeitrag aliquot zu erhöhen oder den Kursbeginn zu verschieben.
Kursstorno
Die Stornierung einer Kursanmeldung ist bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn ohne Stornogebühr möglich. Bis eine Woche vor Kursbeginn sind 50%, bei späterer Stornierung sind 100% des Kursbeitrages zu bezahlen.
Die Nichtteilnahme am Kurs, aus welchem Grund auch immer, berechtigt nicht zur teilweisen oder gänzlichen Rückforderung der Kursbeiträge.
Prüfungsstorno
Die Stornierung einer Prüfungsanmeldung ist bis zu zwei Wochen vor Prüfungstermin. Rückerstattet werden 95% der Kursgebühr/Prüfungsgebühr – abgezogen werden darin Bankspesen und Bearbeitungsgebühren. Bis eine Woche vor Kursbeginn sind 50%, bei späterer Stornierung sind 100% der Prüfungsgebühr zu bezahlen. Die Nichtteilnahme an der Prüfung, aus welchem Grund auch immer, berechtigt nicht zur teilweisen oder gänzlichen Rückforderung der Prüfungsgebühr – auch im Krankheitsfall.
Feiertage
Das abc Bildungszentrum plant seine Kurse grundsätzlich so, dass Feiertage bereits in der Planung berücksichtigt werden und die Zahl der Unterrichtseinheiten nicht beeinflussen. Im Fall ‚täglich‘ stattfindender Kurse werden Unterrichtseinheiten, die auf gesetzliche Feiertage oder auf den Karfreitag fallen, weder nachgeholt noch wird die Kursgebühr für diese Unterrichtseinheiten zurückerstattet.
Haftungsausschluss
Trotz größter Sorgfalt kann das abc Bildungszentrum Druck- bzw. Schreibfehler in seinen Veröffentlichungen nicht zur Gänze ausschließen. Das abc Bildungszentrum übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Fehlerlosigkeit der Angaben auf seiner Website sowie auf seinen Werbebroschüren und Flyern.
Die ABC Erwachsenenbildung GmbH übernimmt keine Haftung für in die Kursräumlichkeiten mitgebrachte Gegenstände aller Art.
Institutsdaten
ABC Erwachsenenbildung GmbH, Mariannengasse 1/12, 1090 Wien, FN 107874p, Gerichtsstand ist Wien.
*) Bei Kursen, deren Teilnahme von öffentlichen Institutionen gefördert wird (z.B. Integrationskurse), können von diesen Institutionen vorgegebene Konditionen Gültigkeit haben, auf deren Gestaltung das abc Bildungszentrum keinen Einfluss hat. Diese Bedingungen werden vom abc Bildungszentrum administriert und bei der Beschreibung der jeweiligen Kurse gesondert angegeben.
*) Bei Kursen für Unternehmen, die nicht in den Räumlichkeiten des abc Bildungszentrums stattfinden, können Inhalte und Regelungen hinsichtlich Anmeldung, Anzahlung, Storno etc. individuell mit den Unternehmen vereinbart werden.
Geförderte Kurse und Kostenübernahme durch Dritte
1. Förderungen und Kostenübernahmen
Werden Kurs-, Prüfungs- oder sonstige Ausbildungskosten ganz oder teilweise von einer Förderstelle oder einem sonstigen Dritten übernommen (z. B. ÖIF, waff, AMS, Arbeitgeber oder sonstige öffentliche oder private Förderstellen), gelten zusätzlich zu diesen AGB die jeweiligen Förder-, Teilnahme- und Abrechnungsbedingungen des Kostenträgers.
Die Gewährung, Höhe und Auszahlung einer Förderung liegt ausschließlich im Verantwortungs- und Entscheidungsbereich der jeweiligen Förderstelle.
2. Pflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle Voraussetzungen einzuhalten, die für die Gewährung und Auszahlung der jeweiligen Förderung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:
- die vorgeschriebene Mindestanwesenheit,
- regelmäßige und ordnungsgemäße Teilnahme am Unterricht,
- die erforderliche Bestätigung der Anwesenheit (Unterschrift),
- aktive Mitwirkung, soweit diese von der Förderstelle verlangt wird,
- die fristgerechte Vorlage erforderlicher Unterlagen und Nachweise,
- die Teilnahme an vorgeschriebenen Prüfungen, Tests oder Abschlussmaßnahmen,
- die Einhaltung von Melde-, Informations- und Mitwirkungspflichten,
- die unverzügliche Bekanntgabe von Änderungen, die Auswirkungen auf die Förderung haben können, sowie
- sämtliche sonstigen Bedingungen der jeweiligen Förderstelle.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich über die für ihre konkrete Förderung geltenden Bedingungen zu informieren und dem abc Bildungszentrum alle für die Abwicklung der Förderung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3. Nichterfüllung von Förderbedingungen
Wird eine zugesagte oder erwartete Förderung bzw. Kostenübernahme ganz oder teilweise nicht gewährt, nicht ausbezahlt, gekürzt, widerrufen oder zurückgefordert und liegt die Ursache dafür im Verantwortungsbereich der Teilnehmerin/des Teilnehmers, ist der dadurch nicht gedeckte Teil der Kurs-, Prüfungs- oder Ausbildungskosten von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer selbst zu tragen.
Dies gilt insbesondere bei:
- Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestanwesenheit,
- unentschuldigtem oder nicht ausreichend nachgewiesenem Fernbleiben,
- Kursabbruch oder Nichtantritt,
- fehlender oder verspäteter Vorlage erforderlicher Unterlagen,
- fehlenden Anwesenheitsbestätigungen,
- Nichtteilnahme an Prüfungen oder Abschlussmaßnahmen,
- unrichtigen oder unvollständigen Angaben gegenüber dem abc Bildungszentrum oder der Förderstelle,
- Verletzung von Mitwirkungs-, Melde- oder Informationspflichten oder
- sonstiger schuldhafter Nichterfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Förderung.
In diesem Fall ist das abc Bildungszentrum berechtigt, den von der Förderstelle nicht übernommenen bzw. zurückgeforderten Betrag der Teilnehmerin/dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen.
4. Krankheit und sonstige Verhinderungsgründe
Krankheit oder andere Verhinderungsgründe führen nicht automatisch dazu, dass Fehlzeiten im Rahmen der jeweiligen Förderung anerkannt werden. Die Teilnehmer haben erforderliche Nachweise, insbesondere ärztliche Bestätigungen, innerhalb der von der Förderstelle bzw. vom abc Bildungszentrum vorgegebenen Frist vorzulegen.
Ob und in welchem Umfang nachgewiesene Fehlzeiten von der jeweiligen Förderstelle anerkannt werden, richtet sich nach deren Förderbedingungen. Eine Anerkennung durch das abc Bildungszentrum ersetzt nicht die Entscheidung der Förderstelle.
5. Teilweiser Förderausfall
Übernimmt die Förderstelle nur einen Teil der vereinbarten Kurskosten oder reduziert sie eine ursprünglich vorgesehene Förderung, ist nur jener Betrag von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer zu tragen, der nach Berücksichtigung der tatsächlich ausbezahlten Förderung offen bleibt, sofern die Reduktion in ihrem/seinem Verantwortungsbereich liegt. Es können jedoch für den administrativen Mehraufwand dem Teilnehmer/der Teilnehmerin Kosten weiterverrechnet werden.
Ein von der Förderstelle von vornherein nicht gedeckter Selbstbehalt oder Differenzbetrag ist von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Teilnahme an den Kursen/Prüfungen ist nur nach Einlagen des Selbstbehaltes möglich.
6. Nachträgliche Rückforderung
Wird eine bereits ausbezahlte Förderung nachträglich von der Förderstelle ganz oder teilweise zurückgefordert und muss das abc Bildungszentrum den entsprechenden Betrag zurückzahlen, kann das abc Bildungszentrum diesen Betrag von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer verlangen, soweit die Rückforderung auf einem von dieser/diesem zu vertretenden Umstand beruht.
7. Storno
Bis 14 Tage vor Beginn bzw. Termin:
Eine Stornierung ist kostenlos möglich.
13 bis 7 Tage vor Beginn bzw. Termin:
Bei einer Stornierung sind 50 % der vereinbarten Kurs- bzw. Prüfungsgebühr zu bezahlen.
Weniger als 7 Tage vor Beginn bzw. Termin:
Bei einer Stornierung sind 100 % der vereinbarten Kurs- bzw. Prüfungsgebühr zu bezahlen.
Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung:
Es sind ebenfalls 100 % der vereinbarten Kurs- bzw. Prüfungsgebühr zu bezahlen.
Vereinbarte Termine im Einzelunterricht müssen 24 Stunden vor dem Termin schriftlich abgesagt werden. Ansonsten gelten die als durchgeführt.
8. Fälligkeit
Von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer nach dieser Bestimmung selbst zu tragende Beträge werden nach schriftlicher Mitteilung bzw. Rechnungslegung durch das abc Bildungszentrum fällig. Bereits von der Förderstelle tatsächlich übernommene Beträge werden nicht nochmals verrechnet.
9. Vorrang zwingender Förderbedingungen
Soweit die Bedingungen oder Richtlinien einer Förderstelle zwingend eine andere Kostentragung oder Abrechnung vorsehen, gehen diese Regelungen dieser Bestimmung vor.
